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Ab morgen können Vereine die Sporthallen wieder nutzen

Der Sportstättenbetrieb der Stadt Zwickau informiert:

Nachdem Vereine seit 5. Mai unter Beachtung der Hygieneregeln die Außensportanlagen wieder nutzen können, stehen ihnen von morgen (19. Mai) an auch wieder die Innensportstätten zur Verfügung. Der Sportstättenbetrieb hat darüber heute seine Nutzer informiert.

Bei der Nutzung der Sporthallen sind ebenfalls eine Reihe von Verhaltensregeln einzuhalten, die sich aus der entsprechenden Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen ergeben. Beispielsweise ist in allen Bereichen der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und Körperkontakt unbedingt zu vermeiden. Unmittelbar nach Betreten der Sportstätten müssen die Nutzer die Hände gründlich waschen, Trainingsgeräte sind am Trainingsende zu reinigen. Personen mit erhöhter Körpertemperatur oder Erkältungssymptomen dürfen die Sportstätten nicht betreten. Für den Publikumsverkehr bleiben die Hallen gesperrt.

Da gemäß der gültigen Corona-Schutz-Verordnung Schwimmhallen und Saunen noch nicht öffnen dürfen, bleiben das Johannisbad und die Glück-Auf-Schwimmhalle geschlossen. Ebenfalls geschlossen bleibt aktuell noch das Strandbad Planitz. Für dieses liegen erst seit Ende der vergangenen Woche die Hygienevorgaben des Freistaates und des Landkreises vor, so dass derzeit ein Hygienekonzept erarbeitet wird, das schließlich noch vom Gesundheitsamt des Landkreises genehmigt werden muss. Ziel des Sportstättenbetriebs ist es, nach Möglichkeit Ende des Monats die „Plane“ wieder öffnen zu können.

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